Stand: 03.10.2024
§ 1 Allgemein
- Die folgenden Bedingungen gelten für alle mit dem Musiker Adrian Sieferle (nachfolgend „Auftragnehmer”) geschlossenen Verträge und erteilten Aufträge. Der Auftragnehmer erbringt musikalische/künstlerische Leistungen auf Grundlage dieser AGB, welche Bestandteil der mit den Auftraggebern abgeschlossenen Verträge sind.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsbedingungen, Leistungen des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer musiziert zu den vereinbarten Zeiten. Die Auswahl/Vorgabe der darzubietenden Stücke ist vorab zu vereinbaren.
§ 3 Honorar/Vergütung
- Es gilt das im Angebot oder in der Online-Projektmappe angebotene und vereinbarte Honorar auf Basis der vom Auftraggeber genannten Eckdaten (Zeitaufwände für Proben/Vorbereitungen, erforderliche Anwesenheitszeiten, Bereitstellung von Notenmaterial und Instrumenten, Anfahrtsaufwände usw.). Bei Änderung der Eckdaten (zusätzliche Probetermine usw.), welche den Gesamtaufwand des Auftragnehmers erhöhen, werden die Zusatzaufwände zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Veranstaltungstermin zu bezahlen und kann vor Ort in bar, per Überweisung oder per PayPal bezahlt werden. Eine Bezahlung im Voraus ist nicht erwünscht.
- Der Auftraggeber erklärt sicht damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Ein Postversand erfolgt nur in Ausnahmefällen.
- Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
- Ergeben sich im Projektverlauf Änderungen, sind die Mehrkosten durch den Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits durchgeführte Leistungen (Probetermine usw.).
- Tritt der Auftraggeber vor Projektbeginn (vor dem ersten Probetermin bzw. vor der ersten erbrachten Leistung) vom Vertrag zurück (alle Proben und die Konzerttermine/Auftritte werden abgesagt), so ist das Honorar anteilig als Ausfallhonorar fällig:
- Bei Rücktritt/Absage bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten vereinbarten Termin ist kein Ausfallhonorar fällig.
- Bei Rücktritt/Absage innerhalb von 8-28 Tagen vor dem ersten vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 25% des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
- Bei Rücktritt/Absage innerhalb von 0-7 Tagen vor dem ersten vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
- Entfällt ein vereinbarter Termin kurzfristig (14 Tage oder weniger vor einem Probetermin bzw. 14 Tage oder weniger vor einem Konzert/Auftritt) oder ohne schriftliche Absage durch den Auftraggeber, wird für den entfallenen Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von 30 € pro Termin fällig.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. - Tritt der Auftraggeber im Projektverlauf (nachdem bereits Probetermine stattgefunden haben) vom Vertrag zurück (alle verbleibenden Proben und die Konzerttermine/Auftritte werden abgesagt), so ist das Honorar für die bereits geleisteten/durchgeführten Probetermine sowie das Ausfallhonorar für die verbleibenden Termine gemäß Punkt 7 fällig.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Projekttermin schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die durchgeführten Termine/Probe/Auftritte als vertragsgemäß und beanstandungs- und mängelfrei abgenommen.
§ 4 Reisekosten und sonstige Kosten
- Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten in Rechnung gestellt: pro gefahrenem Kilometer 0,40 €. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn oder per Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten/Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An-/Abreise oder eines bestimmten Hotels für die Übernachtung, sofern dies nicht zuvor vereinbart wurde.
- Die Zusendung und Rücksendung von Notenmaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
§ 5 Bereitstellung von Instrumenten und Notenmaterial
- Ein funktionsfähiges und geeignetes Instrument (Klavier, E-Piano/Stage Piano, Orgel) wird vom Veranstalter/Auftraggeber für die Proben und die Auftritte (Konzert, Gottesdienst, Feier usw.) spielbereit bereitgestellt.
- Ob das vor Ort bereitgestellte bzw. zur Verfügung stehende Instrument für die Probe- und Aufführungszwecke ausreicht, ist im Zweifelsfall vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen und ggf. im Rahmen einer gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigung zu prüfen.
- Steht vor Ort kein geeignetes Instrument zur Verfügung oder hat der Veranstalter/Auftraggeber keine Möglichkeit der Bereitstellung eines geeignetes Instrumentes, kann gegen Aufpreis ein Instrument seitens des Auftragnehmers bereitgestellt werden. Die Bereitstellung, der Transport sowie Auf- und Abbau inkl. der erforderlichen Verkabelung erfolgt gegen Aufpreis.
- Das für die Proben und die Auftritte benötigten Notenmaterialien werden vom Auftraggeber in geeigneter Form (Vollständige, ausnotierte Klaviernoten oder Partituren) beschafft und bereitgestellt. Aufwände für die Beschaffung, Erstellung, Transposition oder Transkription von Notenmaterialien durch den Auftragnehmer werden in Rechnung gestellt.
§ 6 Haftung
- Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Durchführung von Aufträgen/Projekten geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw. der Auftragnehmer zu einem oder mehreren vereinbarten Terminen nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt ausfallen, bemüht dieser sich um eine bestmögliche Vertretung, welche auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten der beauftragten Vertretung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- Sämtliche für die Veranstaltung benötigten und gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen und Genehmigungen (inkl. GEMA-Gebühren) liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, sämtliche Kosten sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber zu tragen.
§ 7 Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Projektes/Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Aufträgen/Projekten/Auftritten im Ausland. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand für alle aus den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge sich ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.
- Nebenabreden zu sämtlichen Verträgen oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 03.10.2024. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit.